von tschech. kusek = kleiner Anteil
Kux (früher Kuckus, Kuches etc., v. böhm.
kukus), ein bestimmter ideeller Anteil an dem einer Gewerkschaft gehörigen
gemeinschaftlichen Bergwerkseigentum.
Die Idealteilung des gewerkschaftlichen Vermögens erfolgt nach
Kuxen, die nach gemeinem Bergrecht einerseits ideelle Teile des Bergwerks,
anderseits Anteile an dem gesamten gewerkschaftlichen Vermögen
darstellen. Der Kux entspricht der Aktie, drückt jedoch nicht
wie diese eine bestimmte Kapitaleinlage aus, sondern eine bestimmte
Quote des Beteiligungsverhältnisses, und zwar nach älterm
Recht 1/128, nach neuerm Recht 1/100 und, wenn das Statut die weitere
Teilung zuläßt, mit Genehmigung der obern Bergbehörde
bei wertvollern Bergwerken 1/1000 oder 1/10000. (Nach dem sächsischen
Bergrecht ist die Bestimmung der Zahl der Kuxe der Gewerkschaft überlassen,
ohne Beschränkung auf die Dezimalteilung.)
»Die Aktie
verspricht, was sie nicht halten kann, der Kux ist ehrlich.«
[Lexikon: Kux/Bergrecht/Ausbeute.
Meyers Großes Konversations-Lexikon (1905), S. 111661/18530/12317
(vgl. Meyer Bd. 11, S. 894 / Bd. 2, S. 681/132) http://www.digitale-bibliothek.de/band100.htm]
Kuxscheine lauteten auf Namen (Namenspapiere;
Wertpapier) und waren im Gewerkenbuch eingetragen.
- Übertragungsmöglichkeiten der Kuxscheine waren:
- - durch schriftliche Abtretungserklärung und Übergabe,
- - durch Blankozession (Blankoindossament).
Kuxscheinbesitzer (Gewerke) konnten bei Kapitalbedarf der Gesellschaft
auf Beschluß der Gewerkenversammlung zu Zahlung von Zubußen
verpflichtet werden. Sie konnten sich hiervon befreien, indem sie
ihre Kuxeohne Gegenleistung an die Gewerkschaft zurückgaben (vom
Abandonrecht Gebrauch machen).
Kuxe hatten zuletzt in Deutschland als Finanzierungs- und damit Kapital-anlageinstrument
kaum noch Bedeutung, da sich die Aktie hierzu besser eignete.
Seit dem 1. 1. 1986 besteht diese Rechtsform
nicht mehr, da mit diesem Termin noch bestehende Gesellschaften aufzulösen
waren. Vorher konnten derartige Unternehmen aber entweder in eine
Kapitalgesellschaft umgewandelt werden oder mit einer Kapitalgesellschaft
fusionieren.
[Wirtschaftslexikon24: http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/kux/kux.htm]
